Gesetze / Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
OWiG§ 4 Zeitliche Geltung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 125
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 15.04.2013 – VI-4 Kart 2 - 6/10 (OWi)
- OLG Karlsruhe, 26.09.2023 – 2 ORbs 35 Ss 235/23
- OLG Düsseldorf, 19.06.2013 – V-4 Kart 2/13 (OWi)
- BGH, 29.05.2024 – 3 StR 507/22Anforderungen an die Bestimmtheit von Strafvorschriften und die Bedeutung des Meistbegünstigungsprinzips; Verletzung der Aufsichtspflicht in einem Unternehmen bei Ausfuhr von Injektionslösungen mit dem Wirkstoff PentobarbitalZitiert von 2
- BayObLG, 23.12.2024 – 201 ObOWi 1138/24
- OLG Düsseldorf, 30.03.2015 – 4 Kart 7/10 OWI
Zuletzt entschieden
- AG Bonn, 27.01.2026 – 652 OWi 27/23
- AG Bonn, 27.01.2026 – 653 OWi 24/23
- OLG Düsseldorf, 21.05.2025 – 4 OWi OLG 1/23 GWB
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 OWiG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/OWiG%201968/4#abs-1 (1) Die Geldbuße bestimmt sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Handlung gilt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/OWiG%201968/4#abs-2 (2) Wird die Bußgelddrohung während der Begehung der Handlung geändert, so ist das Gesetz anzuwenden, das bei Beendigung der Handlung gilt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/OWiG%201968/4#abs-3 (3) Wird das Gesetz, das bei Beendigung der Handlung gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist das mildeste Gesetz anzuwenden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/OWiG%201968/4#abs-4 (4) Ein Gesetz, das nur für eine bestimmte Zeit gelten soll, ist auf Handlungen, die während seiner Geltung begangen sind, auch dann anzuwenden, wenn es außer Kraft getreten ist. Dies gilt nicht, soweit ein Gesetz etwas anderes bestimmt.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/OWiG%201968/4#abs-5 (5) Für Nebenfolgen einer Ordnungswidrigkeit gelten die Absätze 1 bis 4 entsprechend.